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    Wissenswertes | Pflegegrad

    Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?

    1. Informationsbeschaffung

    Die Beantragung eines Pflegegrades ist in Deutschland ein wichtiger Schritt, um Leistungen der  Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können:

    Bevor Sie den Antrag stellen, ist es ratsam, sich über die verschiedenen Pflegegrade und die damit verbundenen Leistungen zu informieren. Sie können sich bei Ihrer Pflegekasse, Pflegeberatungsstellen oder Online-Ressourcen über die Pflegeversicherung informieren.

    2. Kontakt zur Pflegekasse:

    Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse auf. Sie können dies telefonisch oder persönlich in einer örtlichen Geschäftsstelle tun. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Pflegekasse für Sie zuständig ist, können Sie dies bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

    3. Antragsformular besorgen:

    Die Pflegekasse stellt Ihnen das erforderliche Antragsformular zur Verfügung. Dieses können Sie in der Regel auch online herunterladen. Informationen im Antrag enthalten sind.

    4. Antragsformular ausfüllen:

    Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus. Sie müssen Angaben zur Person, zur Pflegesituation und zur Pflegebedürftigkeit machen. Es kann hilfreich sein, die Unterstützung eines Pflegeberaters oder eines Angehörigen in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen im Antrag enthalten sind.

    5. Ärztliches Gutachten einholen:

    Sie benötigen ein ärztliches Gutachten, um Ihre Pflegebedürftigkeit nachzuweisen. Ihr behandelnder Arzt oder ein vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragter Gutachter wird Ihre Pflegesituation bewerten.

    6. Antrag einreichen:

    Senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie das ärztliche Gutachten an Ihre Pflegekasse. Beachten Sie unbedingt die Fristen, die für die Antragsstellung gelten.

    7. Begutachtung durch den MDK:

    Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird einen Gutachter zu Ihnen nach Hause schicken, um Ihre Pflegesituation zu überprüfen. Der Gutachter erstellt auf Grundlage des Besuchs einen Pflegegradvorschlag.

    8. Bescheid erhalten:

    Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von Ihrer Pflegekasse, der den bewilligten Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen festlegt.

    9. Leistungen in Anspruch nehmen:

    Wenn Ihnen ein Pflegegrad bewilligt wurde, können Sie Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Beachten Sie die genauen Regelungen und Möglichkeiten, die mit Ihrem Pflegegrad verbunden sind.

    Die Beantragung eines Pflegegrades kann komplex sein, und es ist wichtig, sorgfältig vorzugehen. Bei Unsicherheiten oder Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre Pflegekasse oder an eine Pflegeberatungsstelle wenden, um Unterstützung zu erhalten.

    Wann bekomme ich einen Pflegegrad und was muss ich hierfür tun?

    In Deutschland wird die Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Medicproof (bei privaten Pflegeversicherungen) auf Grundlage einer Begutachtung vorgenommen. Ein Pflegegrad wird bewilligt, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen in ihrem Alltag erhebliche Unterstützung bei der Bewältigung von Aktivitäten des täglichen Lebens benötigt. Hier sind die Schritte, um einen Pflegegrad zu erhalten:

    1. Antragstellung:

    Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer zuständigen Pflegekasse zu stellen. Dies kann die gesetzliche Pflegekasse (bei gesetzlich versicherten Personen) oder die private Pflegeversicherung sein.

    2. Ärztliches Gutachten:

    Nach der Antragstellung müssen Sie ein ärztliches Gutachten einholen. Ihr behandelnder Arzt oder ein vom MDK oder Medicproof beauftragter Gutachter wird Ihre Pflegesituation bewerten. Dabei werden Ihre körperlichen und geistigen Einschränkungen sowie Ihr Hilfebedarf im Alltag berücksichtigt.

    3. Begutachtung durch den MDK oder Medicproof:

    Der MDK oder Medicproof wird einen Gutachter zu Ihnen nach Hause schicken, um Ihre Pflegesituation genauer zu begutachten. Der Gutachter wird anhand eines Kriterienkatalogs prüfen, wie selbstständig Sie in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) sind und wie hoch Ihr Pflegebedarf ist.

    4. Ermittlung des Pflegegrades:

    Auf Grundlage der Begutachtung wird der MDK oder Medicproof einen Pflegegrad für Sie festlegen. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5), wobei Pflegegrad 1 den geringsten Hilfebedarf und Pflegegrad 5 den höchsten Hilfebedarf repräsentiert.

    5. Bescheid erhalten:

    Nach der Begutachtung erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse oder Ihrer privaten Pflegeversicherung einen schriftlichen Bescheid, der den bewilligten Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen festlegt.

    6. Leistungen in Anspruch nehmen:

    Mit einem bewilligten Pflegegrad können Sie verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder den Entlastungsbetrag für Angehörige. Die genauen Leistungen hängen von Ihrem Pflegegrad und Ihren individuellen Bedürfnissen ab.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegegrade regelmäßig überprüft werden können, da sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit ändern kann. Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind oder sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, haben Sie das Recht, eine erneute Begutachtung zu beantragen. Es ist ratsam, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an Ihre Pflegekasse oder an eine Pflegeberatungsstelle zu wenden, um Unterstützung zu erhalten.

    Wie werden die Pflegegrade unterschieden?

    Insgesamt werden zukünftig fünf Pflegegrade unterschieden.

    Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Gesamtpunktwert mindestens 12,5 Punkte beträgt. Der Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt sich wie folgt:

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    Pflegegrad 1:
    12,5 bis unter 27 Punkte

    (geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)

    Pflegegrad 2:

    27 bis unter 47,5 Punkte

    (erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)

    Pflegegrad 3:

    47,5 bis unter 70 Punkte

    (schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)

    Pflegegrad 4:

    70 bis unter 90 punkte

    (schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)

    Pflegegrad 5: 

    90 bis unter 100 Punkte

    (schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)