Leistungen

Mit einem Pflegegrad in Deutschland haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, die darauf abzielen, Ihre Pflegebedürfnisse zu decken und Ihnen bei der Bewältigung des Alltags zu helfen. Die genauen Leistungen hängen von Ihrem Pflegegrad und Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Hier sind die Hauptleistungen, die mit einem Pflegegrad verknüpft sind.

1. Pflegegeld:

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Sie erhalten, wenn Sie von Angehörigen oder nicht professionellen Pflegekräften in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Sie haben die Freiheit, das Pflegegeld nach eigenem Ermessen zu verwenden.

2. Pflegesachleistungen:

Pflegesachleistungen ermöglichen es Ihnen, professionelle Pflegekräfte oder Pflegedienste zu engagieren, um Sie zu Hause zu pflegen. Diese Leistungen können die Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität, umfassen.

3. Tagespflege und Nachtpflege:

Mit einem Pflegegrad können Sie Tagespflege oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass Sie in einer Pflegeeinrichtung tagsüber oder nachts betreut werden, während Ihre pflegenden Angehörigen eine Pause einlegen können.

4. Kurzzeitpflege:

Kurzzeitpflege bietet vorübergehende Pflege in einer stationären Einrichtung, wenn Ihre pflegenden Angehörigen vorübergehend nicht in der Lage sind, Sie zu Hause zu betreuen. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig sein.

5. Verhinderungspflege (Pflegeersatzleistungen):

Wenn Ihre pflegenden Angehörigen vorübergehend ausfallen oder eine Auszeit benötigen, können Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Diese Leistungen ermöglichen es, eine Ersatzpflegekraft zu engagieren.

6. Entlastungsbetrag für Angehörige:

Pflegegradberechtigte können einen Entlastungsbetrag erhalten, um ihre pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Dieser Betrag kann für Dienstleistungen wie Betreuung, Haushaltshilfe oder Kurzzeitpflege verwendet werden.

7. Wohnugfeldverbesserungen

: In einigen Fällen können Sie Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Anpassungen an Ihrem Wohnraum erhalten, um Ihre Selbstständigkeit und Sicherheit zu verbessern.

8. Beratungsbesuche durch Pflegefachkräfte:

Pflegefachkräfte können regelmäßige Beratungsbesuche durchführen, um Ihre Pflegesituation zu überprüfen und Unterstützung und Ratschläge zu bieten.

Übersicht über die ambulanten Leistungen in €

HÄUSLICHE / AMBULANTE PFLEGEVOLLSTATIONÄRE PFLEGE
Durch Angehörige /
Bekannte
Durch den ambulanten Dienst
oder teilstationäre Pflege
Pflegegrad 10 € *0 € *125 €
Pflegegrad 2316 € *724 € *770 €
Pflegegrad 3545 € *1363 € *1262 €
Pflegegrad 4728 € *1693 € *1775 €
Pflegegrad 5901 € *2095 € *2005 €
Entlastungsbetrag* bis 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege

Fürsorgliches Personal

Unser fürsorgliches Personal steht Ihnen und Ihren Angehörigen mit Herz und Verstand zur Seite.

examinierte Pflegefachkraft

Betreuung und Beratung von pflegebedürftigen Menschen aller Altersklassen

"Unser fürsorgliches Personal steht Ihnen und Ihren Angehörigen mit Herz und Verstand zur Seite. Erfahren Sie auf meiner Autorenseite mehr über unsere engagierten Pflegekräfte und wie sie Ihnen in allen Aspekten der Pflege und Betreuung helfen können. Vertrauen Sie auf unsere einfühlsamen Fachkräfte, um die bestmögliche Unterstützung und Fürsorge zu gewährleisten."